Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover.
Klettert das Thermometer über 24 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 18.00 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen (Tennis, Fußball, Golf) mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger. Die Regelung tritt am 06. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern.
Wichtig für uns Kleingärtnerinnen und Kleingärtner:
Die Allgemeinverfügung reglementiert nicht das Bewässern mit Gießkannen und Eimern. Das sog. „Handschöpfen“ ist somit jederzeit gestattet.
Über den Link unten können Sie die Allgemeinverfügung als PDF-Datei herunterladen:
Allgemeinverfügung der Region Hannover